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16.12.2022

Neuer allgemeinverbindlicher GAV 2023 bis 2026.

Die beiden Vertragspartner VSD und UNIA des Schweizerischen Gewerbes für Decken- und Innenausbausysteme haben einen neuen GAV abgeschlossen. Die Allgemeinverbindlichkeit wurde vom Bundesrat mit Beschluss vom 30. November 2022 erteilt und gilt ab Inkrafttreten am 1. Januar 2023 für alle Firmen, welche im geografischen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich des GAV für das Schweizerische Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme tätig sind. 


03.12.2021 

Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit des GAV

Die Allgemeinverbindlichkeit des GAV wurde mit dem Bundesratsbeschluss vom 15.11.2021 um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.